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Das Mindestalter für die §34a Sachkundeprüfung beträgt 18 Jahre.
Für die §34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung gelten folgende Mindestanforderungen:
Du musst zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein.
Ausreichende Deutschkenntnisse für die schriftliche und mündliche Prüfung.
Kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis (Belegart O).