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Frage 1 von 7

Wie alt bist du?

Das Mindestalter für die §34a Sachkundeprüfung beträgt 18 Jahre.

Was sind die Voraussetzungen?

Für die §34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung gelten folgende Mindestanforderungen:

Mindestalter 18 Jahre

Du musst zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein.

Deutschkenntnisse B1+

Ausreichende Deutschkenntnisse für die schriftliche und mündliche Prüfung.

Eintragsfreies Führungszeugnis

Kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis (Belegart O).